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Keine LeuchttĂŒrme der Transparenz

17.06.2019 03:01 – Thomas Angeli

Zwei Vorstösse von FDP und SVP verlangten in den letzten zwei Wochen im Nationalrat mehr Transparenz. Komisch nur, dass die Urheber sonst eben dies konsequent ablehnen.

Was ist bloss mit den BĂŒrgerlichen los? Wer die letzten zwei Wochen die Diskussionen im Nationalrat verfolgte, rieb sich erstaunt die Augen: Sowohl Gewerbeverbands-PrĂ€sident Hans-Ulrich Bigler (FDP, ZH), als auch der ZĂŒrcher SVP-Vertreter Claudio Zanetti machten sich fĂŒr mehr Transparenz stark. Was auf den ersten Blick wie die grosse bĂŒrgerliche Kehrtwende aussah, entpuppte sich jedoch bei genauerem Hinsehen als schlecht kaschiertes Ablenkungsmanöver.

Claudio Zanetti schlug in einer Parlamentarischen Initiative eine Art Gesinnungskontrolle fĂŒr Medienschaffende vor. Dazu wollte er das Parlamentsgesetz um einen Paragraphen ersetzen, der Journalistinnen und Journalisten von ganz oder teilweise staatlich finanzierten Medien vorschreibt, Mitgliedschaften in Parteien und politischen Organisationen der Bundeskanzlei zu melden. Zudem sollten sie den eigenen politischen Standpunkt «gemĂ€ss eines in der Politologie gebrĂ€ulichen Fragenkatalogs» darlegen. Die Journalistinnen und Journalisten «schulden der Bevölkerung in gleichem Masse Rechenschaft wie gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter».

Die Regelung zielt auf die von Zanetti wenig geliebte Berichterstattung der SRG-Medien, wĂŒrde aber auch sĂ€mtliche durch GebĂŒhrengelder mitfinanzierten Lokalradio- und Fernsehstationen treffen, die ĂŒber das Geschehen im Bundeshaus berichten. Ebenfalls zur GesinnungsprĂŒfung antreten mĂŒssten die Journalistinnen und Journalisten der Agentur Keystone-SDA. Zanettis unverhohlener Angriff auf die Medienfreiheit unter dem DeckmĂ€ntelchen der Transparenz wurde jedoch im Nationalrat nicht goutiert: Der Rat verwarf das Ansinnen deutlich.

Verwaltungskontrolle Ă  la Gewerbeverband

Erfolgreich war jedoch Gewerbeverbands-PrĂ€sident Hans-Ulrich Bigler: Er verlangt, dass Kaderangestellte der Bundesverwaltung, von verwaltungsähnlichen Organisationen sowie von Beratungsunternehmen, welche fĂŒr die Verwaltung arbeiten, ihre Interessenbindungen analog dem Parlament in einem Register bekanntgeben mĂŒssen.

Biglers BegrĂŒndung: «Im Unterschied zu Parlamentsmitgliedern und ausserparlamentarischen Kommissionen sind die Interessenbindungen der Verwaltungsangehörigen nirgendwo registriert. Es ist angesichts dieser Ausgangslage schlicht unmöglich, die politischen PrĂ€ferenzen der Verwaltung abzuschĂ€tzen.»

Biglers Vorstösse und Interventionen gegen die Bundesverwaltung sind legendĂ€r. In seinen vier Jahren im Nationalrat reichte er ĂŒber 20 Vorstösse ein, die gegen die Verwaltung gerichtet waren. Etwa zu «masslosen KompetenzĂŒberschreitungen des Bundesamts fĂŒr Lebensmittelsicherheit und VeterinĂ€rwesen», «Politpropaganda aus der Bundesverwaltung» oder zur «Politisierung der Energieforschung».

Nun ist unbestritten, dass die Verwaltung bei Gesetzgebungsprozessen wichtige Weichen stellt. Allerdings, und das stellte auch der Bundesrat in seiner Antwort auf Biglers Vorstoss klar, haben Bundesangestellte schon heute die Pflicht, ausserberufliche TĂ€tigkeiten ihren Vorgesetzten zu melden. Droht bei einem GeschĂ€ft ein Interessenskonflikt, mĂŒssen selbst unentgeltlich ausgeĂŒbte TĂ€tigkeiten gemeldet werden. Aufgrund verschiedener Pflichten, die die Bundesangestellten haben (etwa ein Verbot zur Annahme von Geschenken, die Wahrung des Berufs- und GeschĂ€ftsgeheimnisses sowie die Ausstandspflicht), kommt der Bundesrat zu einem simplen Schluss: Die Stellung von Bundesangestellten lasse sich mit derjenigen von Parlamentsmitgliedern, die frei ĂŒber ihre ausserparlamentarischen TĂ€tigkeiten entscheiden können, «nicht vergleichen». Der Nationalrat sah dies jedoch anders und nahm Biglers Forderung an. Jetzt muss der StĂ€nderat entscheiden.

Nagelprobe am 18. Juni

Die beiden Vorstösse entbehren nicht einer gewissen Ironie, denn weder Zanetti noch Bigler sind LeuchttĂŒrme der Transparenz. Im Gegenteil: Beide haben sĂ€mtliche Vorstösse zu mehr Transparenz bei den Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern und ihren GĂ€sten abgelehnt.

Am kommenden Dienstag, dem 18. Juni, haben sie immerhin die Gelegenheit, dies zu korrigieren. Dann geht es im Nationalrat um die EinfĂŒhrung eines Lobbyistenregisters. Mit einem Nein zum Nichteintretensantrag der Kommission (und damit einem Ja zur EinfĂŒhrung eines solchen Registers) könnten sie ihre Vorstösse immerhin ein klein wenig glaubwĂŒrdiger erscheinen lassen.