Beschreibung
Erstellung und Verwaltung von BĂŒrogebĂ€uden; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, direkt oder indirekt finanzieren, assoziierte oder verbundene Unternehmen finanziell unterstĂŒtzen sowie GrundstĂŒcke erwerben, halten, belasten und verĂ€ussern.