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Wir wollen kein fehlerhaftes Schwund-Register

12.04.2022 12:58 – Philippe Wenger

Das Transparenzgesetz steht. Nun muss die dazugehörige Verordnung verabschiedet werden. Lobbywatch.ch hat sich den Entwurf dazu genau angeschaut (und wir haben unseren Senf dazu gegeben).

Michel Huissoud ĂŒberraschte nicht nur uns, als er öffentlich vorschlug, man solle das kommende Transparenzregister doch mal in einem Probelauf mit Freiwilligen testen. Huissoud ist der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, EFK, also jener Behörde, die wahrscheinlich bald ĂŒber ein Register wachen wird, in dem die Finanzströme der Bundespolitik erfasst sein werden: Welche Abstimmungskampagne erhĂ€lt von wem wie viel Geld? Aus welchen Quellen bezieht Kandidatin XY das Geld fĂŒr ihre Wahlkampagne? Solche Fragen lassen sich ab der National- und StĂ€nderatswahl 2023 mit offiziellen Daten beantworten, Lobbywatch berichtete. Wir sind bereit dafĂŒr.

Huissouds Vorschlag war ein Omen fĂŒr die Verordnung zum Transparenz-Gesetz: es kommt gut. Eine Verordnung konkretisiert die groben Richtungsvorgaben, die in einem Gesetz gemacht werden. Zum Beispiel schrieb das Bundesparlament vergangenen Sommer ins Gesetz: jemand muss ein Transparenz-Register fĂŒhren, dessen Inhalt ĂŒberprĂŒft wird. Im Entwurf der Verordnung mit dem Kurznamen VPofi steht nun: die EFK wacht ĂŒber dieses Register und fĂŒhrt die Stichproben durch.

Lobbywatch.ch hat sich den Entwurf zu dieser VPofi anschauen können und wir haben unser Fazit dem Bund mitgeteilt: der Entwurf ist grundsÀtzlich gut, aber es gibt noch einige Schlupflöcher, die es zu stopfen gilt. Hier können Sie unsere ganze Antwort lesen.

Nachfolgend unsere wichtigsten Kritikpunkte:

Werden wir bald von «Freiheitskomitees», «Gruppen fĂŒr die Vernunft» und «Bewegung zur StĂ€rkung der Verantwortung» ĂŒberschwemmt?

Die VPofi besagt, dass, wer eine Wahl- oder Abstimmungskampagne fĂŒhrt, seine Geldströme offenlegen muss. Wer aber nur Geld sammelt und dieses dann einem Abstimmungskomitee ĂŒbergibt, ist davon nicht erfasst. Wer also fĂŒr seine Wahl die Gesetze umgehen möchte und die Transparenz scheut, könnte ein «Team fĂŒr eine starke Schweiz» grĂŒnden, dessen Verwaltung von einer Anwaltskanzlei gefĂŒhrt wird. Dieses «Team» sammelt die Gelder ein, die dem eigentlichen Wahlkomitee ĂŒbergeben werden. Das Wahlkomitee weist dann gesetzeskonform das «Team fĂŒr eine starke Schweiz» als Geldgeber aus – ohne dass bekannt wird, wer die tatsĂ€chlichen Geldgeber:innen sind. Die sehr vergleichbare Konstellation im Kanton Genf legt nahe, dass das so geschehen könnte. Lobbywatch.ch wird hier ein Auge darauf haben.

Ab wann ist eine gemeinsame Kampagne wirklich gemeinsam?

Sobald eine Wahl- oder Abstimmungskampagne mehr als 50 000 Franken kostet, muss Farbe bekannt werden: es muss deklariert werden, wer die Grossspender:innen sind. Nun könnte man versucht sein, statt einer grossen Kampagne, mehrere kleine Kampagnen zu fĂŒhren und jeweils unter den 50 000 Franken zu bleiben. Um dies zu verhindern, gibt es in der VPofi den Begriff der gemeinsamen KampagnenfĂŒhrung. Das klingt zwar gut, aber im Entwurf ist die Schwelle, ab wann eine Kampagne eine gemeinsame ist, derart hoch, dass man sich fast schon bemĂŒhen muss, nicht aus Versehen mehrere kleine Kampagnen zu fĂŒhren. Wir sind der Meinung, dass jedes Wirken auf ein gemeinsames politisches Ziel hin eine "gemeinsame Kampagne" darstellt.

Das sich selbst auflösende Register

In der datengetriebenen Wissenschaft ist es ein Allgemeinplatz: je weiter zurĂŒck ein Datensatz reicht, desto aussagekrĂ€ftiger wird er. Das gilt auch fĂŒr das im Transparenz-Gesetz geforderte Register: je Ă€lter es wird, und je mehr Finanzierungsdaten sich darin angesammelt haben werden, desto nĂŒtzlichere Antworten können daraus gewonnen werden. Es reift also mit seinem Alter. Beim Erstellen des Entwurfs der VPofi scheint man dieses Allgemeinwissen noch nicht berĂŒcksichtigt zu haben: die Daten sollen nach fĂŒnf Jahren aus dem Register gelöscht werden. Warum? Dazu schweigt sich die Verordnung aus. Wir fordern, dass diese zeitliche BeschrĂ€nkung ersatzlos gestrichen wird.

Das fehlerhafte Register

Stellen Sie sich vor, Sie schreiben eine SchulprĂŒfung und beantworten eine Frage (absichtlich?) falsch. Ihre Lehrerin entdeckt diesen Fehler, aber die Schule hat ihr verboten, diesen Fehler mit dem Rotstift anzustreichen. Dies, weil nirgends festgehalten worden sei, dass entdeckte Fehler auch angekreidet werden sollten.

In etwa so argumentiert der Bundesrat (in diesem Beispiel die «Schule»), wie die Kontrollbehörde («Lehrerin») mit den gemachten Angaben umzugehen habe. Diese Position ist hanebĂŒchen. Wahrscheinlich hat der Gesetzgeber nichts ĂŒber «das Ankreiden von Fehlern» gesagt, weil es derart naheliegend ist: Wer einen Fehler findet, meldet dies (und sorgt fĂŒr die Korrektur des Fehlers). Im Auftrag der EFK hat die Uni Bern ein lesenswertes Gutachten zu genau diesem Thema erarbeitet. Darin steht: «Echte Transparenz ist indes nur gegeben, wenn die publizierten Daten der Wahrheit entsprechen. Transparenz und Wahrhaftigkeit gehen Hand in Hand; das Eine ergibt ohne das Andere keinen Sinn.»

Auch wir sind der Meinung, dass falsche Angaben nicht in ein Register gehören, das nur durch korrekte Angaben Transparenz und Vertrauen schaffen kann.

Mit diesen Anpassungen ist auch die VPofi eine gute Basis, um im Wahlherbst 2023 eine neue Seite der Schweizer Politik kennen zu lernen: ihre Transparenz.

Veranstaltungshinweis

Wer mehr ĂŒber das politische Seilziehen zur Transparenzinitiative erfahren möchte, kann sich am Donnerstag, 21.4. in den öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung von Lobbywatch einklinken, die online durchgefĂŒhrt wird. Die Genfer StĂ€nderĂ€tin Lisa Mazzone steht uns Red und Antwort. Halten Sie sich ab etwa 20 Uhr bereit!