Beschreibung
Zum Zwecke der Ăberwachung der Anwendung und Auslegung des Gesamtarbeitsvertrages setzen die Vertragsparteien diesen gemeinsamen Ausschuss (C.P.F.) ein, der aus sechs Mitgliedern
besteht. Darunter drei Vertreter der GeschĂ€fte, drei Vertreter der reprĂ€sentativsten vertragschliessenden Gewerkschaftsorganisationen. Der Vorsitz des Gemischten Ausschusses wird von einem Gewerkschaftsvertreter ĂŒbernommen, wĂ€hrend das Sekretariat von Vertretern der GeschĂ€ftsinhabers (Tarchini FoxTown SA).