Beschreibung
Die tripartite Kommission des Bundes und jene der Kantone, jeweils mit Vertretern von Behörden, Arbeitgebern und Gewerkschaften, beobachten den Arbeitsmarkt, kontrollieren die Einhaltung von zwingenden Normalarbeitsverträgen, melden Verstösse an die kantonalen Vollzugsbehörden und können Massnahmen beantragen (erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen oder Erlass von zwingenden befristeten Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen). Flam: Flankierende Massnahmen im Rahmen des freien Personenverkehrs.