Beschreibung
Die Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission ist eine ausserparlamentarische Kommission. Sie besteht aus: der PrĂ€sidentin oder dem PrĂ€sidenten; sechs Vertreterinnen und Vertretern der dem AZG unterstellten Unternehmen; sechs Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; je sechs Ersatzmitgliedern fĂŒr die Vertretung der Unternehmen und fĂŒr die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Arbeitszeitgesetzkommission begutachtet zuhanden der Bundesbehörden Fragen des Arbeitszeitgesetzes und seines Vollzugs. Sie ist befugt, von sich aus Anregungen zu machen. In der Regel tagt die Kommission zwei Mal im Jahr.