Beschreibung
Die Ausgleichsfonds sind für die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) zuständig.
Der Ausgleichsfonds soll kurzfristige Einnahmeschwankungen ausgleichen, die beim Umlageverfahren aufgrund der wirtschaftlichen Lage entstehen können. Übersteigen also die jährlichen Auszahlungen der AHV die Einnahmen während dieses Jahres, können dank dem Ausgleichsfonds die Leistungen dennoch weiter erbracht werden. Das Gesetz gibt vor, dass der Ausgleichsfonds mindestens über die Mittel verfügen muss, um die Kontinuität der Leistungen garantieren zu können.