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Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten

Aufsichtsgremien, Staatlich

Angaben zur Organisation
Beschreibung
Zur Vermittlung in Kollektivstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ĂŒber das ArbeitsverhĂ€ltnis, die ĂŒber die Grenzen eines Kantons hinausreichen, kann der Bundesrat das Eidgenössische Departement fĂŒr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ermĂ€chtigen, von Fall zu Fall eine eidgenössische Einigungsstelle einzusetzen.