Beschreibung
Zur Vermittlung in Kollektivstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ĂŒber das ArbeitsverhĂ€ltnis, die ĂŒber die Grenzen eines Kantons hinausreichen, kann der Bundesrat das Eidgenössische Departement fĂŒr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ermĂ€chtigen, von Fall zu Fall eine eidgenössische Einigungsstelle einzusetzen.