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Volksinitiative "Jederzeit Strom fĂŒr alle (Blackout stoppen)"

Energie allgemein, Verein, ZĂŒrich

Angaben zur Organisation
Beschreibung
Eidgenössische Volksinitiative "Jederzeit Strom fĂŒr alle (Blackout stoppen)" Die Bundesverfassung wird wie folgt geĂ€ndert: Art. 89 Abs. 6 und 7 ⁶ Die Stromversorgung muss jederzeit sichergestellt sein. Der Bund legt dafĂŒr die Verantwortlichkeiten fest. ⁷ Die Stromproduktion hat umwelt- und klimaschonend zu erfolgen. Alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung sind zulĂ€ssig.