Beschreibung
Eidgenössische Volksinitiative "Jederzeit Strom fĂŒr alle (Blackout stoppen)"
Die Bundesverfassung wird wie folgt geÀndert:
Art. 89 Abs. 6 und 7
ⶠDie Stromversorgung muss jederzeit sichergestellt sein. Der Bund legt dafĂŒr die Verantwortlichkeiten fest.
ⷠDie Stromproduktion hat umwelt- und klimaschonend zu erfolgen. Alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung sind zulÀssig.