Beschreibung
Betrieb einer Universalbank. TÀtigung aller möglichen Bank- und FinanzgeschÀfte. Die Gesellschaft kann sich in bankÀhnlichen oder mit ihrer TÀtigkeit als Universalbank in Beziehung stehenden Branchen, je schwergewichtig im Inland, nach Massgabe des GeschÀftsreglements auch im Ausland, betÀtigen, Liegenschaften erwerben, belasten, verkaufen und verwalten sowie sich an andern Unternehmen, namentlich an anderen Bank-, Finanz- und Dienstleistungsgesellschaften, beteiligen.