Beschreibung
Die Stiftung bezweckt die Sicherstellung der Kundengelder im Sinne der Vorschriften des Bundesgesetzes ĂŒber Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG). GemĂ€ss Art. 18 muss der Veranstalter oder Vermittler einer Pauschalreise fĂŒr den Fall der ZahlungsunfĂ€higkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter BetrĂ€ge und/oder die RĂŒckreise des Konsumenten sicherstellen. Im Rahmen dieser Bestimmung steht die STS fĂŒr die Verpflichtungen der bei der STS angeschlossenen Veranstalter/Vermittler.