Beschreibung
Zweck: DurchfĂŒhrung von Versicherungen gemĂ€ss Bundesgesetz ĂŒber die Unfallversicherung (UVG) sowie dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), unter Ausschluss der direkten Lebensversicherung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen Ă€hnlicher Art beteiligen und Grundeigentum erwerben, verwalten und verĂ€ussern.