Beschreibung
Zweck: Die Einrichtung ist verantwortlich für die Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen und Institutionen des Vorsorgebereichs, die ihren Sitz in einem der Partnerkantone haben. Die Partnerkantone können die Institution auch mit der Aufsicht über herkömmliche Stiftungen unter ihrer Aufsicht im Sinne des Artikels 80 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) betrauen.