Beschreibung
Zweck: Die Einrichtung ist verantwortlich fĂŒr die Aufsicht ĂŒber Vorsorgeeinrichtungen und Institutionen des Vorsorgebereichs, die ihren Sitz in einem der Partnerkantone haben. Die Partnerkantone können die Institution auch mit der Aufsicht ĂŒber herkömmliche Stiftungen unter ihrer Aufsicht im Sinne des Artikels 80 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) betrauen.