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Eidgenössische Kommission fĂŒr allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen

Gesundheit, Ausserparlamentarische Kommission, Bern

Angaben zur Organisation
Beschreibung
Die Eidgenössische Kommission fĂŒr allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen berĂ€t das Departement bei der Bezeichnung der Leistungen nach Artikel 33, bei der Ausarbeitung der Bestimmungen nach den Artikeln 36 Absatz 1, 77 Absatz 4 und 105 Absatz 4 sowie bei der Beurteilung von Grundsatzfragen in der Krankenversicherung unter BerĂŒcksichtigung der ethischen Aspekte bei der Leistungsbezeichnung. Sie hat insbesondere die folgenden Aufgaben: a. Definition von GrundsĂ€tzen im Leistungsbereich sowie Beratung und Vorschlag von Verordnungsbestimmungen zu GrundsĂ€tzen im Leistungsbereich; b. Festsetzung von GrundsĂ€tzen, damit der Datenschutz und die Interessen der Versicherten bei der Leistungsbezeichnung in der Krankenversicherung gewahrt werden; c. Ausarbeitung von Kriterien fĂŒr die Beurteilung von Leistungen nach Artikel 33 Absatz 3 des Gesetzes und Artikel 70.