Beschreibung
GemĂ€ss Artikel 89 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) ĂŒberwacht die Kommission Stand und Entwicklung des Fonds und prĂŒft Jahresrechnung und Jahresbericht zuhanden des Bundesrates. Sie berĂ€t den Bundesrat in allen finanziellen Fragen der Versicherung und in Rechtssetzungsfragen und kann ihm diesbezĂŒglich auch AntrĂ€ge stellen.