Beschreibung
Im Sinne des genossenschaftlichen Gedankengutes von Friedrich Wilhelm Raiffeisen folgende BankgeschĂ€fte zu tĂ€tigen: Entgegennahme von Geldern in allen bankgemĂ€ssen Formen, einschliesslich Spareinlagen; Hypothekar- und KreditgeschĂ€ft; Abwicklung des Zahlungsverkehrs, indifferentes GeschĂ€ft, insbesondere WertschriftengeschĂ€ft. Die Genossenschaft kann Liegenschaften zu Bankzwecken kaufen sowie neu- und umbauen, Liegenschaften im Zwangsverwertungsverfahren ersteigern oder zur Vermeidung einer Versteigerung ankaufen, Liegenschaften verkaufen sowie alle mit Liegenschaften im Zusammenhang stehenden grundbuchlichen Rechte und Lasten begrĂŒnden und löschen.