Beschreibung
GewĂ€hrung von einmaligen oder wiederkehrenden UnterstĂŒtzungen oder von BeitrĂ€gen a) an die aktiven und pensionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, InvaliditĂ€t, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage; b) zugunsten deren Ehegatten und ĂŒbrigen Hinterbliebenen, der Pflegebefohlenen und der Personen fĂŒr deren Unterhalt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen, im Falle von deren Alter, Krankheit, Unfall, InvaliditĂ€t, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage; c) im Falle des Todes der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters an den ĂŒberlebenden Ehegatten, die ĂŒbrigen Hinterbliebenen, die Pflegebefohlenen und die Personen, fĂŒr deren Unterhalt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gesorgt hat; ergĂ€nzende Vorsorge fĂŒr bestimmte Mitarbeiter-Kategorien; dies im Rahmen der vom Stiftungsrat erlassenen Reglemente.