Beschreibung
Mit dem Erlass der Bundesgesetze vom 14. Dezember 1990 ĂŒber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und ĂŒber die direkte Bundessteuer wurde der Auftrag zur Harmonisierung der direkten Steuern zwischen den Kantonen und zwischen dem Bund und den Kantonen erfĂŒllt. Aufgabe der KHST ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantone sicherzustellen und mittels Beratung das Eidgenössische Finanzdepartement bei der Anpassung und Auslegung der rechtlichen Grundlagen zu unterstĂŒtzen.