Beschreibung
Zweck der Stiftung ist die Ausrichtung von BeitrĂ€gen an kirchliche, kulturelle, gemeinnĂŒtzige, sportliche und wohltĂ€tige Institutionen in der Gemeinde RĂŒmlang; zur Förderung der einheimischen Dorfkultur, RĂŒmlang; an die Gemeindekrankenpflege und an die MĂŒtterberatung in RĂŒmlang; an Einrichtungen fĂŒr die alten Dorfbewohner von RĂŒmlang, wie Alterswohnungen etc. In Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen kann auch die Direkthilfe an bedĂŒrftige Personen erfolgen, sofern diese mindestens 3 Jahre in RĂŒmlang wohnhaft sind. Es sollen keine Leistungen fĂŒr Zwecke erfolgen, die ansonsten vom staatlichen Sozialwesen oder von der Gemeinde ĂŒbernommen werden mĂŒssten. Bei besonderen Ereignissen wie Unwetterkatastrophen usw. können auch an Institutionen oder Personen ausserhalb der Gemeinde RĂŒmlang aber innerhalb der Schweiz finanzielle UnterstĂŒtzungen ausgerichtet werden. Die Stiftung verfolgt öffentliche bzw. gemeinnĂŒtzige Zwecke primĂ€r im Interesse der Allgemeinheit der Gemeinde RĂŒmlang. Sie verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke und erbringt insbesondere keine Leistungen an die Angehörigen des Stifters. Im Ăbrigen entscheidet der Stiftungsrat im Rahmen der Bestimmungen dieses Statuts selbststĂ€ndig und endgĂŒltig nach pflichtgemĂ€ssem Ermessen ĂŒber die Ausrichtung von Zuwendungen und erlĂ€sst allenfalls im Reglement entsprechende AusfĂŒhrungsbestimmungen. Den DestinatĂ€ren stehen keine klagbaren AnsprĂŒche gegen die Stiftung zu.