Beschreibung
Frieden stiften zwischen zwei verfeindeten Parteien hat in der Eidgenossenschaft eine sehr lange Tradition. Seit mehr als 200 Jahren sind Friedensrichter zustĂ€ndig fĂŒr die Vermittlung zwischen BĂŒrgern und Justiz und somit erste Anlaufstelle bei Zivilstreitigkeiten.
In einigen Kantonen kennt man uns als Friedensrichter, in andern als Vermittler - die Funktion ist dieselbe.
Wir werden demokratisch gewÀhlt, sind volksnah und lokal
verankert.