Beschreibung
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner AusfĂŒhrungsbestimmungen fĂŒr die Arbeitnehmer der Stifterfirma, der mit ihr affiliierten Gesellschaften und mit ihr befreundeten Gesellschaften und Unternehmen sowie fĂŒr deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und InvaliditĂ€t. Die Stiftung kann ĂŒber die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende PersonalfĂŒrsorge und Personalwohlfahrt jeglicher Art betreiben.