Beschreibung
Die Gesellschaft bezweckt gemĂ€ss Art. 3 Postorganisationsgesetz im In- und Ausland folgende Dienste zu erbringen: Beförderung von Postsendungen und StĂŒckgĂŒtern in standardisierten BehĂ€ltnissen sowie damit zusammenhĂ€ngende Dienstleistungen; folgende Finanzdienstleistungen: Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs, Entgegennahmen von Kundengeldern, Konto- und damit zusammenhĂ€ngende Dienstleistungen, Anlagen im eigenen Namen, weitere Finanzdienstleistungen im Auftrag Dritter; Dienste im regionalen Personenverkehr sowie damit zusammenhĂ€ngende Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann die ErfĂŒllung der Verpflichtung zur Grundversorgung mit Postdiensten sowie mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs an direkt kontrollierte Postkonzerngesellschaften ĂŒbertragen, sofern sie an diesen die kapital- und stimmenmĂ€ssige Mehrheit hĂ€lt und sofern diese nicht schon von Gesetzes wegen den Postkonzerngesellschaften obliegen. Nicht ĂŒbertragen wird die Berichterstattung zur Grundversorgung. Die Gesellschaft verpflichtet die erfĂŒllenden Postkonzerngesellschaften, die hierfĂŒr nötigen Datengrundlagen zu schaffen und der Gesellschaft zur VerfĂŒgung zu stellen. Die Gesellschaft kann die von der Verpflichtung zur Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs verursachten Nettokosten mit Transferzahlungen zwischen einzelnen Unternehmensbereichen und Postkonzerngesellschaften ausgleichen. Die Vorgaben bezĂŒglich des Quersubventionierungsverbots innerhalb des Konzerns sind zu beachten. Sie kann alle RechtsgeschĂ€fte tĂ€tigen, die dem Unternehmungszweck dienen, namentlich: GrundstĂŒcke erwerben und verĂ€ussern, Gesellschaften grĂŒnden, sich an Gesellschaften beteiligen, Mittel am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen. Sie darf jedoch keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben. Sie kann im Rahmen der ĂŒblichen Nutzung ihrer Infrastruktur Dienstleistungen im Auftrag Dritter erbringen.