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Schweizerische Sozialpartner-Stiftung fĂŒr die Auffangeinrichtung gemĂ€ss Artikel 60 BVG (Stiftung Auffangeinrichtung BVG)

Pensionskassen, Stiftung, ZĂŒrich

Angaben zur Organisation
Handelsregister UID
CHE-109.697.548
Beschreibung
Die Stiftung bezweckt die DurchfĂŒhrung der beruflichen Vorsorge. Sie fĂŒhrt insbesondere die Auffangeinrichtung nach Art. 54 Abs. 2 lit. b BVG. Die Stiftung kann alle Massnahmen ergreifen, welche diesem Stiftungszweck dienen. Sie ĂŒbernimmt die Aufgaben und Verpflichtungen gemĂ€ss Auftrag des Gesetzgebers und der Behörden. Sie ist insbesondere verpflichtet. a. Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen, anzuschliessen; b. Arbeitgeber auf deren Begehren anzuschliessen; c. Personen als freiwillige Versicherte aufzunehmen; d. Die Leistungen nach Art. 12 BVG auszurichten; e. Die Arbeitslosenversicherung anzuschliessen und fĂŒr die von dieser Versicherung gemeldeten BezĂŒger von Taggeldern die obligatorische Versicherung durchzufĂŒhren; f. FreizĂŒgigkeitskonten gemĂ€ss Art. 4 Abs. 2 FZG zu fĂŒhren. Sie bietet auch VorsorgeplĂ€ne an, welche die Minimalvorschriften des BVG ĂŒbersteigen. Sie kann die Risiken selbst tragen oder zur Deckung aller oder einzelnen Risiken VertrĂ€ge mit Versicherungsgesellschaften abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und BegĂŒnstigte ist. Der TĂ€tigkeitsbereich der Stiftung erstreckt sich auf die ganze Schweiz. Die Stiftung schafft regionale Zweigstellen.
VerbindungsartDirekt Indirekt