Beschreibung
Die GLKV versichert ihre Genossenschafter und weitere Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft wird unabhĂ€ngig vom Bestehen einer Versicherung mittels schriftlicher ErklĂ€rung begrĂŒndet, soweit sie nicht bereits Bestand hat. Mit der Beendigung des VersicherungsverhĂ€ltnisses erlischt auch die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft. Die GLKV kann sich VerbĂ€nden anschliessen, Sektionen errichten sowie alle GeschĂ€fte eingehen und VertrĂ€ge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.