Beschreibung
FĂŒhren von Hotel- und Restaurationsbetrieben. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten sowie alle GeschĂ€fte eingehen, in denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind, ferner Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.