Beschreibung
Die Stiftung bezweckt in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Kantonalorganisationen in erster Linie den Schutz der Familie und die Vorsorge für die Bäuerinnen und Bauern, die Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft und die Arbeitnehmenden von bäuerlichen Organisationen (in der Folge auch "Begünstigte" genannt) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Unfall, ferner auch für ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die die/der Begünstigte nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat. Die Stiftung kann Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin sein muss. Der Stiftungszweck kann auch durch Vorsorgemassnahmen und Dienste verwirklicht werden, die nicht durch den Abschluss von Versicherungsverträgen und Versicherungsreglementen geregelt sind.