Beschreibung
Zweck: Zweck der Gesellschaft ist die umfassende UnterstĂŒtzung von Industrieunternehmen bei Innovationsvorhaben. Die Gesellschaft kann alle GeschĂ€fte eingehen und VertrĂ€ge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern; oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.