Beschreibung
Mit dem Bundesbeschluss vom 3. Mai 1991 ĂŒber Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften hat das Parlament zur 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) geschaffen. Der mit 50 Millionen Franken dotierte Fonds war anfĂ€nglich fĂŒr 10 Jahre befristet. Am 23. September 1999 hat das Parlament fĂŒr eine Fortsetzung des FLS bis 2011 weitere 50 Millionen Franken gesprochen. Am 18. Juni 2010 haben National- und StĂ€nderat einer zweiten VerlĂ€ngerung bis zum 31. Juli 2021 zugestimmt und dafĂŒr weitere 50 Millionen Franken bewilligt.
Seit der GrĂŒndung 1991 hat der FLS bereits mehr als 2000 Projekte mit rund 125 Millionen Franken unterstĂŒtzt. Damit wurden in allen Landesgegenden Investitionen in drei bis vierfacher Höhe ausgelöst (350 bis gegen 500 Millionen Franken).