Beschreibung
Die Stiftung bezweckt, Mitglieder von kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeikorps der Schweiz und deren Angehörige durch GewĂ€hrung von einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen zu unterstĂŒtzen. Voraussetzung ist, dass das Mitglied des betreffenden Polizeikorps in AusĂŒbung einer Dienstpflicht auf irgendeine Weise einen physischen oder psychischen Nachteil erlitten hat. Ferner bezweckt die Stiftung, soziale HĂ€rtefĂ€lle zu mildern, sofern diese durch Todesfall oder InvaliditĂ€t fĂŒr die Angehörigen von Mitgliedern des Polizeikorps entstanden sind. Die GewĂ€hrung der Zuwendungen ist jederzeit frei widerrufbar; es besteht darauf kein Rechtsanspruch.