Beschreibung
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner AusfĂŒhrungsbestimmungen sowie die freiwillige und ĂŒberobligatorische berufliche Vorsorge fĂŒr die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der der Stiftung angeschlossenen Unternehmen und fĂŒr deren Angehörige und Hinterlassene durch GewĂ€hrung von Leistungen in den FĂ€llen von Alter, Tod und InvaliditĂ€t. Der Arbeiteber kann in die Vorsorge miteinbezogen werden, wobei er jedoch nicht besser als die Arbeitnehmer gestellt werden darf.