05.09.2019 12:24 â Philippe Wenger
Die Staatspolitische Kommission des StĂ€nderats will mit einem Gegenvorschlag die Transparenz-Initiative aushebeln. Die Richtung stimmt, aber mit viel zu hohen Limiten macht die Kommission ihr Gesetz gleich selber ĂŒberflĂŒssig.
Die Volksinitiative «FĂŒr mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» greift ein Problem auf, fĂŒr das die Schweiz seit Jahren immer und immer wieder gerĂŒgt wird: Niemand weiss so genau, woher das Geld kommt, dass unseren Politbetrieb finanziert. Im Parlament strĂ€uben sich die immer gleichen (meist bĂŒrgerlichen) KrĂ€fte dagegen, offen zu legen, wer Abstimmungs- und Wahlkampagnen und die Parteien finanziert.
Dabei wĂŒsste man es eigentlich schon, wie das geht mit dieser Transparenz. Das beweist der Gegenvorschlag zur Volksinitiative, den die Staatspolitische Kommission des StĂ€nderats ausgearbeitet hat. Der Gegenvorschlag entstand, weil das Anliegen der Transparenz in der Politfinanzierung nach Meinung der Kommission nicht in die Verfassung gehöre, wie es bei der Volksinitiative zwangslĂ€ufig geschehen wĂŒrde. Und die Initiative geht der Kommission zu weit.
Dieser Gegenvorschlag liest sich streckenweise wirklich gut: Man hat zum Beispiel daran gedacht, neben den Parteispenden auch Zuwendungen an Unterschriftensammlungen und Wahlkampagnen ins Gesetz mit aufzunehmen, Spenden aus dem Ausland zu verbieten, oder dass Spenden nicht nur unverzĂŒglich gemeldet, sondern auch ebenso sofort veröffentlicht gehören. Auch sind einigermassen empfindliche Bussen vorgesehen (die doch noch ein wenig höher sein dĂŒrften), wenn jemand es «vergisst» die Grossspende vom Konzern XY oder dem Parteifreund YZ zu melden.
Dass solche Regeln nötig sind, hat Lobbywatch.ch immer betont, ob man davon im Parlament wirklich ĂŒberzeugt ist, ist eine andere Frage. Aber der Druck von aussen scheint gross genug zu sein: Wenn Politik mit Geld aus unbekannten Quellen finanziert wird, untergrĂ€bt dies das Vertrauen in das ganze System. In Europa ist es deshalb mittlerweile gang und gĂ€be, dass offen gelegt werden muss, wer finanziell hinter einer Politkampagne oder einer Partei steht. Eine bereits 15 Jahre alte Studie fand heraus, dass eine Spende in West- und Nordeuropa an eine politische Partei oder Kampagne offen gelegt werden muss, wenn sie im Schnitt 3500 Euro ĂŒberschreitet. Die Schweiz hinkt in dieser Hinsicht noch weit hinterher. Hierzulande muss gar nichts deklariert werden.
Doch all die schönen Regeln, die im Gegenvorschlag stehen, hat der StĂ€nderat gleich selber fĂŒr schlichtweg nutzlos erklĂ€rt. Er hat den Schwellenwert, ab dem Spenden offen gelegt werden mĂŒssen, astronomisch hoch angesetzt.
Spenden an politische Parteien und Kampagnen mĂŒssten demnach erst ab 25 000 Franken pro Person und Jahr ausgewiesen werden. Und eine Kampagne darf laut dem Gegenvorschlag bis zu 250 000 Franken kosten, bevor die Herkunft der Mittel dafĂŒr deklariert werden mĂŒssen.
Mal ganz abgesehen davon, dass eine nationale Abstimmungskampagne vielleicht nicht den gleichen Schwellenwert wie eine kantonal gefĂŒhrte Wahlkampagne haben sollte, sind diese Werte schlicht absurd hoch. Die Regeln wĂŒrden nur in Ausnahmesituationen greifen und die meisten Spenderinnen und Kampagnenkomitees mĂŒssten gar nichts offen legen.
Lobbywatch.ch fordert den StĂ€nderat deshalb in der Vernehmlassungsantwort das Parlament auf, seine eigenen Regeln ernst zu nehmen und den Schwellenwert drastisch zu senken: FĂŒr Wahlen soll ein Schwellenwert von 25 000, fĂŒr Abstimmungen einer von 100 000 Franken gelten, ab dem die fĂŒr die Kampagne aufgewendeten Gelder offen gelegt werden mĂŒssen. Einzelspenden an Parteien und Kampagnen sollen ab 5000 Franken deklarationspflichtig werden.
Alles andere wĂŒrde heissen, dass man den StimmbĂŒrgerinnen und StimmbĂŒrgern Sand in die Augen streut. Ein Gesetz ĂŒber Parteienfinanzierung, das so hohe Schwellenwerte kennt, dass sie nie erreicht werden, kann man getrost sein lassen.