12.12.2018 21:14 â Thomas Angeli
Alle betonen, wie wichtig Transparenz sei. Doch etwas tun will niemand. Der StĂ€nderat krebst zurĂŒck und will jetzt doch kein Lobbyregister einfĂŒhren.
Die parlamentarische Initiative von Didier Berberat «fĂŒr transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament» ist mittlerweile dreieinhalb Jahre alt, und nach diversen Irrungen und Wirrungen hat der StĂ€nderat ein drittes Mal darĂŒber beraten. Von der ursprĂŒnglichen Forderung des Neuenburger SP-StĂ€nderats bleibt jedoch nicht mehr viel ĂŒbrig. Berberat forderte einen radikalen Wechsel. Statt dass jedes Parlamentsmitglied zwei Zutrittsausweise vergeben kann, sollte ein Lobbyistenregister den Zugang regeln: Interessenvertreterinnen und -vertreter sollten sich im Bundeshaus offiziell akkreditieren können, mĂŒssten dazu aber ihre Auftraggeber nennen.
National- und StĂ€nderat stellten sich im Grundsatz hinter diese Forderung, doch jetzt, da es konkret wird, krebst der StĂ€nderat zurĂŒck. Das Götti-System mit den zwei Zutrittsausweisen liegt den StĂ€nderĂ€tinnen und -rĂ€ten ganz offensichtlich zu sehr am Herzen. Damit können sie weiterhin selber bestimmen, welchen Lobbyisten sie Zugang ins Bundeshaus ermöglichen â eine demokratiepolitisch Ă€usserst fragwĂŒrdige Regelung. Denn heute gelangen jene Lobbyisten in die Wandelhalle, die einem Politiker persönlich nahe stehen.
Nach der Debatte im StĂ€nderat steht fest: Wenn der Nationalrat der kleinen Kammer folgen sollte, wird aus der von Didier Berberat angedachten Reform bestenfalls ein Mini-Reförmchen. Neu mĂŒssen Angestellte von Lobbyagenturen deklarieren, in wessen Auftrag sie unterwegs sind. Das ist denn auch gerade die einzige Neuerung. Bisher mussten sie nur ihre Funktion angeben, was viele aber nicht tun. Zudem sind Parlamentarierinnen und Parlamentarier verpflichtet, GĂ€ste mit einem Tagespass stĂ€ndig zu begleiten (was eigentlich schon bisher vorgeschrieben war, aber nur selten befolgt wurde). Und schliesslich schaffte der StĂ€nderat endlich eine gesetzliche Grundlage fĂŒr den Zugang von Ex-Parlamentariern ins Bundeshaus. Rund 400 ehemalige Ratsmitglieder besitzen einen entsprechenden Ausweis und konnten damit bisher völlig unkontrolliert lobbyieren. Dabei stellte die Kommission fest, dass dafĂŒr nicht einmal eine Rechtsgrundlage existierte, wie StĂ€nderat Andrea Caroni (FDP, AR) ausfĂŒhrte. KĂŒnftig mĂŒssen die alt NationalrĂ€te und Ex-StĂ€nderĂ€tinnen immerhin ihren Auftraggeber angeben, wenn sie den Ausweis zum Lobbyieren benutzen.
Ein Lobbyistenregister mit nachvollziehbaren Kriterien fĂŒr den Zugang zum Bundeshaus ist mit dem Entscheid des StĂ€nderats jedoch in weite Ferne gerĂŒckt.