22.08.2020 08:00 â Otto Hostettler
Seit bald einem halben Jahr haben die Profi-Lobbyisten keinen Zugang mehr zur Wandelhalle des Bundeshauses. Sie mĂŒssen sich weiter gedulden.
Die strikte Zugangsregelung im Bundeshaus wÀhrend der Corona-Zeiten werden nur leicht gelockert. Die Verwaltungsdelegation (also die Spitzen von National- und StÀnderat) beschloss, dass in der Herbstsession das wegen der Corona-Pandemie stark eingeschrÀnkte Zutrittsregime nur leicht gelockert wird. Zugelassen werden nur die persönlichen Mitarbeitenden der National- und StÀnderatsmitglieder sowie Botschafterinnen und Botschafter.
Draussen bleiben mĂŒssen die Lobbyisten. Sie gelangen ĂŒblicherweise â genauso wie die persönlichen Mitarbeiter â dank der Zutrittsausweise ins Bundeshaus, die jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier an zwei beliebige Personen verteilen kann.
Doch mit den persönlichen Mitarbeitern ist es so eine Sache: Auf der Liste der Zutrittsberechtigten figurieren mitunter auch Personen mit dieser Bezeichnung, die trotzdem keinen Zutritt haben werden, wie die Parlamentsdienste bestĂ€tigen. Denn um gemĂ€ss der neuen Sonderregelung Zugang zur Wandelhalle zu erhalten, mĂŒssen diese Personen gleichzeitig auf der â separat gefĂŒhrten â Liste der persönlichen Mitarbeiter aufgefĂŒhrt sein.
Diese Liste gibt es, weil seit der neuen Legislatur eine RegelĂ€nderung persönlichen Mitarbeitern der Zugriff zu den vertraulichen Protokollen der Kommissionen erlaubt. Kommissionssitzungen sind nicht öffentlich, die Protokolle dazu folglich nur dem Kreis der Parlamentarier zugĂ€nglich â und neuerdings eben den persönlichen Mitarbeitern. Das fĂŒhrte dazu, dass noch vor wenigen Monaten mehrere Verbandsvertreter und Kommunikationsberater als «persönliche Mitarbeiter» von Parlamentsmitgliedern figurierten â offensichtlich, um sich so Zugang zu den geheimen Protokollen zu sichern.
Doch die aktuelle Corona-Zutrittsregelung fĂŒr GĂ€ste ist nicht so einfach, wie sie klingtâ sie zeigt vor allem auch die ganze AbsurditĂ€t der geltenden Zutrittsregelung fĂŒr das Bundeshaus.
Damit schrumpft der Kreis der GĂ€ste, die ins Bundeshaus dĂŒrfen, auf wenige Dutzend Personen. Auch ehemalige National- und StĂ€nderĂ€te â die eigentlich ĂŒber eine lebenslange Zutrittsberechtigung verfĂŒgen â mĂŒssen ebenfalls draussen bleiben. Immerhin dĂŒrfen Parlamentarier bis zu vier GĂ€ste pro Tag empfangen.
Die Lobbyisten â die weiterhin keinen Zugang zur Wandelhalle haben â beweisen ihrerseits gerade seit Monaten, dass sie auch von Aussen bestens auf die Mitglieder von National- und StĂ€nderat einwirken können. Es ist Zeit, das geltende System grundsĂ€tzlich zu ĂŒberdenken.