01.05.2021 13:44 â Thomas Angeli
Seit eineinhalb Jahren mĂŒssen Mitglieder von National- und StĂ€nderat ihren Arbeitgeber deklarieren. Eine Auswertung von Lobbywatch zeigt: Die meisten ignorieren diese Vorschrift.
Wenn es um Transparenz in eigener Sache geht, wĂ€hlt das Parlament mit Vorliebe kleine Schritte. So kam es denn schon fast einer kleinen Revolution gleich, dass zu Beginn der aktuellen Legislatur im Parlamentsgesetz zwei â allerdings sehr milde â Bestimmungen zur Offenlegung von Interessenbindungen in Kraft traten. Zum einen mĂŒssen die Ratsmitglieder seither angeben, ob ein von ihnen ausgeĂŒbtes Mandat in einem Unternehmen oder in einer Organisation bezahlt oder ehrenamtlich ist. Diese Bestimmung wird offensichtlich eingehalten, denn im offiziellen Register der Interessenbindungen steht seither hinter jedem Mandat entweder «bezahlt» oder «ehrenamtlich». Ob die Angaben auch tatsĂ€chlich stimmen, kontrolliert jedoch niemand.
GemĂ€ss Artikel 11, Absatz a des Parlamentsgesetzes sind angestellte Parlamentarierinnen und Parlamentarier neu auch verpflichtet, nicht nur ihren Beruf, sondern auch ihren Arbeitgeber zu deklarieren. Nun zeigt eine Auswertung von Lobbywatch, dass diese Bestimmung weitgehend ignoriert wird. 41 Ratsmitglieder â ein Sechstel des Parlaments â geben nicht einmal ihren Beruf an.
Noch schlechter sehen die Zahlen bei der Angabe des Arbeitgebers aus:
Anders ausgedrĂŒckt: lediglich ein gutes Drittel der StĂ€nderĂ€tinnen und NationalrĂ€te geben ordnungsgemĂ€ss an, bei wem sie angestellt sind. Das Problem: Die neue Vorschrift lĂ€sst Spielraum offen. Denn nicht alle 156 Parlamentsmitglieder, bei denen im offiziellen Parlamentsprofil kein Arbeitgeber aufgefĂŒhrt ist, verstossen automatisch gegen das Gesetz. In der neuen Vorschrift heisst es ausdrĂŒcklich, dass der Arbeitgeber nur genannt werden muss, «falls das Ratsmitglied Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist». Damit fallen AnwĂ€lte mit eigener Kanzlei, Ărztinnen mit eigener Praxis und Landwirte mit eigenem Betrieb weg. Sie mĂŒssen ihren Arbeitgeber nicht deklarieren â sofern ihr Unternehmen nicht eine AG oder GmbH ist, bei denen sie selber angestellt sind.
Von den zahlreichen Unternehmerinnen, Consultants und GeschĂ€ftsfĂŒhrer in den beiden RĂ€ten mĂŒssten jedoch laut Gesetz vermutlich die meisten angeben, wer ihren Lohn bezahlt. Einmal mehr zeigt sich damit: Wer im Bundeshaus Transparenzregeln ignoriert oder bewusst verletzt, kommt damit problemlos durch.
Bild: Hansjörg Keller - Unsplash