Description
Die Planungs- und Baukommission besteht aus mindestens 7 Mitgliedern und wird vom Gemeinderat alle 4 Jahre gewÀhlt.
In den Aufgabenbereich der Planungs- und Baukommission fallen insbesondere:
a. Beratung des Gemeinderates in Fragen der Planung ĂŒber das Gemeindegebiet, der Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsplanung und Erarbeitung entsprechender Konzepte im Auftrag des Gemeinderates,
b. Begleitung bei Planungsaufgaben, wie Ortsplanung, Zentrumsplanung, Quartierplanung, generelle EntwÀsserungsplanung (GEP), usw.,
c. Fachliche Beurteilung von Bebauungs- und GestaltungsplÀnen,
b. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und ReglementsentwĂŒrfen, welche das Bauwesen betreffen.