Description
Im Bereich Behinderung hat der Kanton St.Gallen den gesetzlichen Auftrag zur Bezeichnung einer Ombudsstelle. Aus diesem Grund stellt er sicher, dass die Anforderungen an die personelle und organisatorische UnabhĂ€ngigkeit sowie die fachliche Eignung der Stelle gewĂ€hrleistet sind. Der Kanton begrĂŒsst die private Initiative und hat mit dem Verein OSAB eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Im Weiteren finanziert sich der Verein OSAB durch MitgliederbeitrĂ€ge und Spenden.