Description
In seiner Botschaft zum UVG hat der Bundesrat die Eidgenössische Koordinationskommission fĂŒr Arbeitssicherheit EKAS als zentrale Informations- und Koordinationsstelle fĂŒr Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz definiert. Sie koordiniert die PrĂ€ventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Ihre BeschlĂŒsse sind verbindlich.