Description
Der Zweck besteht in der Wahrnehmung und Durchsetzung der gemeinsamen Anliegen der PersonalverbÀnde, insbesondere Anstellungsbedingungen, Besoldungen, Pensionskasse, Sozialleistungen, Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung. Dazu kommt die gemeinsame Stellungnahme zu Vernehmlassungen und Wahrnehmung des Vorschlagsrechts bei Personalvertretungswahlen.