Description
Forschungsprojekte mit Personen, an Verstorbenen, an Embryonen und Föten sowie mit biologischem Material und gesundheitsbezogenen Personendaten zu Krankheiten oder zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers benötigen vorgÀngig die Bewilligung einer kantonalen Ethikkommission.
Die KEK ZĂŒrich ist gemĂ€ss den Richtlinien von Good Clinical Practice (ICH-GCP) und den eidgenössischen Vorgaben der Organisationsverordnung zum Humanforschungsgesetz (OV-HFG) zusammengesetzt. Sie beurteilt Forschungsgesuche aus allen Bereichen der Humanforschung.
Die Abteilung A der KEK hat neben der Beurteilung von Forschungsgesuchen auch den Auftrag, der Gesundheitsdirektion fĂŒr alle Fragen aus dem Gesundheitswesen beratend zur VerfĂŒgung zu stehen.