Description
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist eine interdisziplinÀr zusammengesetzte Verwaltungsbehörde mit im Entscheid unabhÀngigen Spruchkammern. Sie wird in der Regel aufgrund eines Antrages oder einer Meldung durch Privatpersonen, Verwaltungs- und Gerichtsbehörden oder anderweitige Institutionen tÀtig. Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn ihres Erachtens Erwachsene oder Kinder gefÀhrdet sind und möglicherweise behördliche Hilfe benötigen.