Description
Die Verwaltungskommission setzt sich aus 12 durch den Bundesrat ernannten Mitgliedern aus Bund, Kantonen, Verbänden und Organisationen des Strassenverkehrs sowie Versicherern zusammen.
Die Verwaltungskommission tagt viermal jährlich und entscheidet über die FVS-Strategie sowie Gesuchsanträge. Abschlägige Entscheide der Verwaltungskommission können beim Bundes-verwaltungsgericht angefochten werden.
Seit 2005 existiert ein Expertenrat. Er setzt sich aus Vertretern der wichtigsten Organisationen des Strassenverkehrs zusammen und unterstützt die Verwaltungskommission in beratender Funktion.
Die Geschäftsstelle setzt die Beschlüsse der Verwaltungskommission selbständig um. Sie prüft Gesuche und Abrechnungen in formeller und materieller Hinsicht und kontrolliert sowie überwacht die laufenden Projekte.
Der Fonds für Verkehrssicherheit ist gemäss Unfallverhütungsbeitragsgesetz für die Förderung und Koordination von Massnahmen zur Verhütung von Unfällen im Strassenverkehr verantwortlich und verwaltet die ihm aus den Unfallverhütungsbeiträgen zur Verfügung gestellten Mittel (Art. 3ff.).
"Weil das "menschliche Fehlverhalten" mit Abstand die häufigste Unfallursache ist, verschreibt sich der FVS dem lebenslangen Lernen. Das Lernen und damit einhergehend die Beeinflussung des menschlichen Verhaltens erfolgt u.a. durch Öffentlichkeitsarbeit (Kampagnen), Massnahmen im Bereich Schule und Verkehr (Schutzmassnahmen und Verkehrserziehung) sowie freiwillige Weiterbildung.
Ein besonderes Anliegen des FVS ist auch der Schutz der schwächeren und schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Velofahrer. Besonders berücksichtigt werden aber auch Verkehrsteilnehmergruppen mit hohem Unfallrisiko, wie Neulenker und Motorradfahrer. "