Description
Die Gesellschaft bezweckt als Krankenkasse den Betrieb der sozialen Krankenversicherung nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit gemĂ€ss dem Bundesgesetz ĂŒber die Krankenversicherung (KVG) vom 18. MĂ€rz 1994 und den AusfĂŒhrungsverordnungen, insbesondere im ganzen Gebiet der Schweiz. Die Gesellschaft kann das RĂŒckversicherungsgeschĂ€ft im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes ĂŒber die Krankenversicherung (KVG) am 18. MĂ€rz 1994 und den AusfĂŒhrungsverordnungen betreiben. Die Gesellschaft bezweckt weiter den Betrieb einer Kranken- und Unfallversicherung mit den Versicherungszweigen Unfall und Krankheit (Zusatzversicherungen nach dem Bundesgesetz ĂŒber den Versicherungsvertrag (VVG) vom 2. April 1908) sowie weiterer Versicherungszweige. Die Gesellschaft kann Massnahmen zur VerhĂŒtung von Krankheit, Unfall, InvaliditĂ€t und Tod fördern. Die Gesellschaft kann im Rahmen des Betriebs des VersicherungsgeschĂ€fts administrative Dienstleistungen anbieten. Versicherungsfremde GeschĂ€fte bleiben ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen gleichartige oder Ă€hnliche Unternehmungen erwerben, sich an derartigen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Sie kann sich mit solchen Unternehmungen zusammenschliessen, GrundstĂŒcke erwerben oder weiterverĂ€ussern sowie alle GeschĂ€fte eingehen und VertrĂ€ge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.