Description
Einlagerung von GĂŒtern aller Art, soweit der Raum dazu ausreicht. FeuergefĂ€hrliche, insbesondere zur SelbstentzĂŒndung geneigte, explosionsfĂ€hige, stark Ă€tzende sowie andere Waren, welche ihres Geruches wegen oder sonstwie nachteilig einwirken, sind von der Lagerung ausgeschlossen. Einlagerung von Fleisch, SĂŒdfrĂŒchten, Konserven, Flaschenweinen etc. in isolierten KĂŒhlrĂ€umen. Vermietung von RĂ€umen und LagerplĂ€tzen, nach besonderen MietvertrĂ€gen. Uebertragung, Weiterbeförderung (RĂ©expedition) und Versendung eingelagerter oder der Verwaltung ĂŒbergebener GĂŒter ins In- und Ausland. Verzollung der einzulagernden GĂŒter nach schriftlichen Weisungen der Lagernehmer. Besorgung der mit den eingelagerten Waren vorzunehmenden Manipulationen, soweit die Möglichkeit hiefĂŒr vorhanden ist. Konstatierung des QualitĂ€tsgewichtes bei Getreide. Aufbewahrung, Behandlung und Versand von leeren SĂ€cken. Annahme von GĂŒtern auf Transitlager; hiefĂŒr gelten die Vorschriften des eidg. Bundesgesetzes vom 28. Juni 1893 ĂŒber das Zollwesen, wie sie in der Vollziehungsverordnung vom 12. Februar 1895 enthalten sind. Besorgung von Belehnungsvermittlungen auf Waren. Besorgung von VerkĂ€ufen fĂŒr eingelagerte Waren fĂŒr Rechnung und Gefahr der Auftraggeber.