Description
Die Gesellschaft bezweckt im Sinne von Art. 620 Abs. 3 OR die Förderung des Gesundheitswesens. Sie wird insbesondere als Krankenkasse die soziale Krankenversicherung nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit gemĂ€ss dem Bundesgesetz ĂŒber die Krankenversicherung (KVG) durchfĂŒhren und bietet in der ganzen Schweiz Versicherungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft, InvaliditĂ€t und Tod an. Zur ErfĂŒllung ihres Zweckes kann die Gesellschaft sich Organisationen anschliessen, sich an Organisationen und Unternehmungen beteiligen, selber solche grĂŒnden oder ĂŒbernehmen, GrundstĂŒcke erwerben, belasten oder verĂ€ussern und alle weiteren GeschĂ€fte tĂ€tigen, welche ihre Zwecke unmittelbar oder mittelbar fördern.