Description
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner AusfĂŒhrungsbestimmungen fĂŒr die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie fĂŒr deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, InvaliditĂ€t und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann ĂŒber die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich UnterstĂŒtzungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, InvaliditĂ€t oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlĂ€sst ein Reglement ĂŒber die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie ĂŒber die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das VerhĂ€ltnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen RechtsansprĂŒche der DestinatĂ€re geĂ€ndert werden. Das Reglement und seine Ănderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung VersicherungsvertrĂ€ge abschliessen oder in bestehende VertrĂ€ge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und BegĂŒnstigte sein muss.