Description
Zusammenarbeit horizontal und vertikal fördern
Nach der Volksabstimmung ĂŒber den EWR im Jahr 1992 suchten die Kantonsregierungen verstĂ€rkt nach Wegen, um die interkantonale Zusammenarbeit (horizontaler Föderalismus) und die Zusammenarbeit mit dem Bund (vertikaler Föderalismus) zu verbessern. Dies hat am 8. Oktober 1993 zur GrĂŒndung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK-Vereinbarung) gefĂŒhrt.
Zweck der KdK ist, die Zusammenarbeit unter den Kantonen in ihrem ZustÀndigkeitsbereich zu fördern und in kantonsrelevanten Angelegenheiten des Bundes die erforderliche Koordination und Information der Kantone sicherzustellen, insbesondere in Fragen
- der Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus;
- der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen;
- der Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung im Bund;
- des Vollzugs von Bundesaufgaben durch die Kantone;
- der Aussen- und Europapolitik.