Description
Die Stiftung bezweckt Arbeitnehmende und RentnerInnen, insb. Mitglieder der Gewerkschaft UNIA in folgenden Bereichen zu unterstĂŒtzen: a) Rechtshilfe: Durchsetzung von AnsprĂŒchen und Forderungen gegenĂŒber Dritten zwecks Verhinderung wirtschaftlicher und sozialer Nachteile, insbesondere im Zusammenhang mit Alter, InvaliditĂ€t, Todesfall, Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, ArbeitsverhĂ€ltnis sowie Konsumenten- und Familienschutz, alles zugunsten von unselbstĂ€ndig ErwerbstĂ€tigen, von RentenbezĂŒgerInnen sowie Arbeitslosen. Die Stiftung bietet Rechtshilfe in diesem Rahmen grundsĂ€tzlich unentgeltlich an. Der Stiftungsrat kann in einem Reglement festlegen, in welchen FĂ€llen im Maximum kostendeckende BeitrĂ€ge von den DestinatĂ€ren verlangt werden können. b) Weiterbildung: Weiterbildung in sozialen, ökonomischen, beruflichen und kulturellen Belangen. c) Hilfe in HĂ€rte- und NotfĂ€llen: Hilfe in FĂ€llen von Arbeitslosigkeit, Krankheit, UnglĂŒcksfĂ€llen oder anderen sozialen Notsituationen nach in einem Reglement vom Stiftungsrat festzulegenden Kriterien. d) Förderung des sozialen Wohnungsbaus: Förderung des Baus von Wohnungen mit moderaten Mieten. e) FerienvergĂŒnstigungen: VergĂŒnstigung von Ferien namentlich durch die Abgabe von Feriengutscheinen oder Reka-Checks zur Förderung des Verbringens von Ferien und Freizeit, insbesondere fĂŒr Familien und fĂŒr die Schaffung von Erholungsgelegenheiten zu sozialen Bedingungen. f) EindĂ€mmung der Arbeitlosigkeit und UnterstĂŒtzung anderer Institutionen: Geeignete Massnahmen zur EindĂ€mmung der Arbeitslosigkeit und UnterstĂŒtzung anderer steuerbefreiter sozialer Institutionen namentlich im Umfeld der Gewerkschaft UNIA. Der Stiftungsrat kann die vorstehenden Stiftungszwecke und das VerhĂ€ltnis dieser Zwecke zueinander in einem oder mehreren Reglementen nĂ€her ausfĂŒhren. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und erbringt keine Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit der gewerkschaftlichen Interessenvertretung stehen.