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Fondation suisse des partenaires sociaux pour l'institution supplétive selon l'article 60 LPP (Fondation institution supplétive LPP)

Fonds de pension et de retraite, Fondation, ZĂŒrich

Données sur l'organisation
IDE registre du commerce
CHE-109.697.548
Description
Die Stiftung bezweckt die DurchfĂŒhrung der beruflichen Vorsorge. Sie fĂŒhrt insbesondere die Auffangeinrichtung nach Art. 54 Abs. 2 lit. b BVG. Die Stiftung kann alle Massnahmen ergreifen, welche diesem Stiftungszweck dienen. Sie ĂŒbernimmt die Aufgaben und Verpflichtungen gemĂ€ss Auftrag des Gesetzgebers und der Behörden. Sie ist insbesondere verpflichtet. a. Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen, anzuschliessen; b. Arbeitgeber auf deren Begehren anzuschliessen; c. Personen als freiwillige Versicherte aufzunehmen; d. Die Leistungen nach Art. 12 BVG auszurichten; e. Die Arbeitslosenversicherung anzuschliessen und fĂŒr die von dieser Versicherung gemeldeten BezĂŒger von Taggeldern die obligatorische Versicherung durchzufĂŒhren; f. FreizĂŒgigkeitskonten gemĂ€ss Art. 4 Abs. 2 FZG zu fĂŒhren. Sie bietet auch VorsorgeplĂ€ne an, welche die Minimalvorschriften des BVG ĂŒbersteigen. Sie kann die Risiken selbst tragen oder zur Deckung aller oder einzelnen Risiken VertrĂ€ge mit Versicherungsgesellschaften abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und BegĂŒnstigte ist. Der TĂ€tigkeitsbereich der Stiftung erstreckt sich auf die ganze Schweiz. Die Stiftung schafft regionale Zweigstellen.
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